Ein Traktor darf von dem von ihm bearbeiteten Acker über einen Gehweg auf die Fahrbahn auffahren, selbst dann, wenn es anderweitige Möglichkeiten geben sollte, auf die Fahrbahn zu gelangen. Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO liegt in diesem Fall nicht vor.
Wird im Zusammenhang mit einer Baustellenlichtzeichenanlage ein Stromkabel über den Gehweg gespannt, muss gewährleistet sein, dass ein Fahrzeug mit den maximalen Abmessungen gem. § 32 StVZO (4 m) unter dem Kabel passieren kann.
LG Aachen, Urteil vom 08.08.2023 - 5 S 79/22 -