Mit seinem Urteil vom 15.09.2014 hat das AG Bad Oeynhausen einen Nutzer eines Fitnessstudios verurteilt, trotz Kündigung wegen Umzugs das volle Nutzungsentgelt zu zahlen, da er das Risiko seiner Kündigung als Arbeitnehmer und damit des Umzugs trage.
Die Entscheidungen häufen sich, denen zufolge der Umzug keinen Kündigungsgrund nach § 414 BGB darstellt. Auf die von uns benannte Rechtsprechung darf verwiesen werden.
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