Iron-Man 2014 in Frankfurt am Main: Kraft durch Training und Ausdauer
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Fitnessstudio-Vertragsrecht

Umzug rechtfertigt keine fristlose Kündigung

AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 15.09.2014 - 20 C 466/13 -

Das AG Bad Oeynhausen hat sich mit seinem Urteil der wohl zwischenzeitlich herrschenden Ansicht angeschlossen, dass ein Umzug keinen Grund zur vorzeitigen Kündigung de Vertrages durch den Nutzer nach § 314 BGB begründet. Der Nutzer war Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in Bezug auf ein Projekt, dessen zeitlicher Umfang nicht abzuschätzen war. Schon von daher musste ihm klar sein, dass sein Beschäftigungsverhältnis auch kurzfristig enden konnte, weshalb er eine entsprechende Klausel zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages hätte aufnehmen lassen müssen. Das tat er allerdings nicht. Das Amtsgericht verurteilte ihm zur Zahlung des vollen Entgelts, berechnet bis zum nächst möglichen Kündigungstermin.

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Urteil des AG Bad Oeynhausen im Wortlaut
AG Bad Oeynhausen 20 C 466-13 - Fitness.
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