Enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Tieroperations- und/oder -Tierkrankenversicherung eine Regelung, nach der nur bei Vertragsabschluss gesunde Tiere versichert werden können, so besteht kein Erstattungsanspruch, wenn eine Behandlung wegen einer Erkrankung erfolgte, die auf einer angeborenen Erkrankung beruht und damit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages bereits bestand.
Die Beweislast dafür, dass das Tier bei Abschluss der Versicherung gesund war, trägt der Versicherungsnehmer.
Amtsgericht Schwabach, Urteil vom 26.06.2023 - 4 C 766/22 -
Kommentare: 0