Auch das AG Leverkusen schließt eine Kündigungsmöglichkeit des Fitnessstudio-Vertrages bei Umzug aus, da nur die persönliche Sphäre des Nutzers betroffen ist, auf die dieser, nicht aber der Betreiber des Studios Einfluss hat.
AG Leverkusen, Urteil vom 24.07.2015 - 21 C 167/15 -
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